Grundsteuer
Sind Sie Eigentümer
- Unbebauter Grundstücke
- Ein-/Zweifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Geschäftsgrundstücke
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Land- und Forstwirtschaft
dann kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot zur Erstellung und Übermittlung der benötigten Feststellungserklärung.
Unsere Pauschalen je Feststellungserklärung
299 Euro
für unbebaute Grundstücke
349 Euro
für Ein- und Zweifamilienhäuser,
Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke
399 Euro
für Mehrfamilienhäuser
ab 449 Euro
für gemischt genutzte Grundstücke und Geschäftsgrundstücke
Hintergrund der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das bestehende System als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber aufgefordert eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer zu schaffen.
Daher sind alle deutschen Grundstücke in 2022 neu zu bewerten. Der Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Die Erklärungen sind zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Es wurde dazu ein Bundesmodell entwickelt, welches von den meisten Bundesländern übernommen wurde, allerdings haben einige Bundesländer auch eigene Modelle implementiert oder das Bundesmodell abgewandelt.